Bikepark Trippstadt
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Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise

 Wichtig für Fahrer! (Vor dem Befahren lesen)

  • Mit dem Befahren der Strecke akzeptiert der Fahrer die Nutzungsbedingungen.
  • Befahren der Anlage auf eigene Gefahr.
  • Kinder dürfen die Anlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen betreten. Eltern haften für ihre Kinder. Die Hauptstrecken sind für Kinder unter 12 Jahren gesperrt.Ausgenommen von der Sperrung sind:
    1. Pumptrack / Kinderparcour.
    2. Unter Aufsicht und Einwilligung der Eltern bei wenig Betrieb.
    3. Freigabe einer beauftragten Person.
  • Nur mit Sicherheitshelm, umfassendem Protektorenschutz und dafür ausgelegten Fahrrädern fahren.
  • Nicht eigenständig Schanzen oder Hügel bauen.
  • Nicht in unübersichtlichen Bereichen oder Sturzräumen aufhalten!
  • Nicht gegen die Fahrtrichtung fahren!
  • Keine Räder in Sturzräumen ablegen!
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige Streckenabschnitte äußerst anspruchsvoll sind, deren Befahren verlangt von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können.
  • Download Streckenplan und Nutzungsbedingungen Bikepark-Trippstadt (PDF)



Wichtig für Besucher und Zuschauer!

  • Zuschauer und Besucher dürfen sich nur auf ausgewiesenen Wegen und Plätze aufhalten!
  • Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!

     

Verhaltensregeln!

  • Respektiere andere Fahrer. Egal welchen Alters, Fahrkönnen oder Ausrüstung.
  • Jeder hilft jedem! Schätze dein Fahrkönnen richtig ein.
  • Nimm Rücksicht auf Pflanzen und Tiere im Wald.
  • Kein offenes Feuer Keine zu laute Musik.
  • Fahre im Park und auf öffentlichen Wegen.
  • Halte den Park und Wald sauber.
  • Viel Spaß im Park.

 

Nutzungsbestimmungen des Bikeparks Trippstadt

1. Die Strecke ist eine öffentliche Sportanlage der Gemeinde Trippstadt, die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht. Sie wurde aus Finanzmitteln des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz/Rheinland-Pfalz sowie Spenden und der Gemeinde Trippstadt sowie erheblicher Eigenleistung der Bürger und Jugendlichen der Gemeinde Trippstadt errichtet.

2. Die Betreuung der Strecke obliegt der Gemeinde Trippstadt. Hinweisen oder Anordnungen von  beauftragten Mitarbeitern der Gemeinde ist Folge zu leisten.

3. Die Gemeinde Trippstadt ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Meldung an die Gemeinde Trippstadt, Telefon: +49 (0)6306-341 . Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäßen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb ist es wichtig, den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen.

4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine äußerst anspruchsvolle Strecke handelt, deren Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Keinesfalls ist die Strecke für Anfänger oder weniger geübte Benutzer geeignet. Beauftragte der Gemeinde sind befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschließen. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann. Die  Gemeinde Trippstadt haften nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet  die Gemeinde Trippstadt nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung der Gemeinde oder der jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

5. Kinder dürfen die Anlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen betreten. Eltern haften für ihre Kinder. Die Hauptstrecken sind für Kinder unter 12 Jahren gesperrt. Ausgenommen von der Sperrung sind:
  •  Pumptrack / Kinderparcour.
  •  Unter Aufsicht und Einwilligung der Eltern bei wenig Betrieb.
  •  Freigabe einer beauftragten Person.

6. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann übrigens auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten - wieder einschalten - 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal muss ggfs. zum Verletzten eskortiert werden.

7. Bei feuchter Witterung oder Nässe ist die Benutzung der Strecke grundsätzlich für jedermann untersagt.

8. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm, umfassendem Protektorenschutz und dafür ausgelegten Fahrrä¬dern gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zubefahren.

9. Sicherheitsabstand ist einzuhalten! Das Anhalten an unübersichtlichen Stellen ist verboten!

10. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder anden Hindernissen sind strengstens untersagt!

11. Aus Sicherheitsgründen ist auch ein Betreten der Strecke für Fußgänger strengstens untersagt.

Achtung Lebensgefahr!
Gemeinde Trippstadt den 24.11.2011
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Kinderfreundliches Saarland